⇒Eltern im Unterricht...
sind bei uns erwünschte Helfer/innen für die Klasse und die Schule. Sie unterliegen dabei grundsätzlich der Schweigepflicht und dürfen keinerlei Informationen über den Unterricht, die Lehrkräfte und das Verhalten oder die Leistung von anderen Kindern nach außen tragen.
⇒Hospitation
Die angemeldete Unterrichtshospitation durch Eltern geschieht ohne aktive Teilnahme am Geschehen und beschränkt sich auf die ausschließliche Beobachtung des eigenen Kindes im Unterricht.
⇒Aktive Mitarbeit im Unterricht
Nach den Bestimmungen des Schulmitwirkungsgesetzes planen und verantworten die Klassenlehrerinnen den Einsatz von Elternhelfern. Es steht hierbei nicht das eigene Kind im Vordergrund. Eine möglichst regelmäßige Teilnahme ist erforderlich. Hier gibt es zahllose Betätigungsfelder: mit Kindern gemeinsam lesen, basteln, feiern begleiten, aufräumen, ordnen, mit Lernen, Arbeitsblätter prüfen, erklären, kopieren, spielen, unterstützen von Projekten durch Bauen, Nähen, Gestalten, Ansprechpartner/innen sein..., eben alle Tätigkeiten, weIche Mütter und Väter vom Umgang mit Kindern kennen. Des weiteren ist es eine gerngesehene Bereicherung des Unterrichtes, wenn Eltern mit ihrer beruflichen Qualifikation entsprechende Lerninhalte ergänzen und unterstützen können. (Öffnung von Schule) Auch hierfür bietet das Schulmitwirkungsgesetz die entsprechenden Möglichkeiten.
⇒Herstellen von Arbeitsmitteln
Neben den bisher aufgeführten Möglichkeiten der engagierten Mitarbeit, gibt es weitere aktive Betätigungsfelder für Eltern. Sie können Lehr- und Lernmittel durch Tätigkeiten wie Schneiden, Kleben, Verpacken, Beschriften, Sammeln, Kopieren, Basteln... erstellen. Hier gibt es immer etwas zu tun! Alle genannten Möglichkeiten und Vorstellungen unsererseits von einer engen Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule finden in ganz unterschiedlicher Ausprägung, je nach Persönlichkeit der Beteiligten statt.